Freitag, 1. Juni 2007

Zwischenstand der Statusbeurteilung von der Krankenversicherung

nun habe ich von meiner Krankenversicherung den aktuellen Status für meine Sozialversicherungspflicht bekommen.

Nun soll mein Steuerberater die Gehaltsabrechnung mit dem Status eines Sozialversicherungspflichten abrechnen bedingt durch die falsche Statusbeurteilung. Wenn ich dann die Bestätigung von der Rentenversicherungsanstalt bekomme und der Status geklärt ist (Sozialversicherungs pflichtig oder nicht), wird es evtl. notwendig das der Steuerberater die Gehaltsabrechnung nachträglich anpasst.
Wenn ich die Gehaltsabrechnung mit meinem jetzigen Status eines Angestelltenverhältnisses nicht durchführe, wird das Finanzamt die Lohnsteuervoranmeldung anmahnen. Denn alle notwendigen Geschäftstätigkeitsmaßnahmen zum Start des Unternehmens wurden durchgeführt. Dies bedeutet das dann für die Lohnsteuervoranmeldung Mahngebühren von ca. 10% des Bruttolohnes zur Zahlung anfallen, weil die Lohnsteuervoranmeldung nicht zeitnah erfolgte.

Obwohl ein Eilantrag von der Krankenkasse bei der Rentenversicherungsanstalt erfolgt ist kann die Bearbeitung des Antrags bis zu 3 Monate dauern

Es bleibt mir nichts anders übrig als auf die Bestätigung zu warten und weiter am Erfolg meiner Firma zu arbeiten.

Ich werde wie gehabt euch dann so bald wie möglich von dem Ergebnis der Rentenversicherungsanstalt berichten.

Eure Anjel

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