Sonntag, 24. Juni 2007

Statusfestellung nach dem Vierten Buch Sozialgesetzbuch

Ich kann es kaum glauben, aber es ist war. Wie ich euch bereits in den vorhergehenden Blogs versprochen habe euch bezüglich diesem Thema auf den laufenden zu halten. Ich habe heute Post von der Clearingstelle der Rentenversicherung bekommen.
Mein Antrag auf Prüfung der Sozialversicherungspflicht wurde geprüft und geklärt.
Dadurch das ich als Geschäftsführende Gesellschafterin Ort, Zeit und Weisungsgebunden bin, bin ich auch Sozialversicherungspflichtig. Dies Resultiert aus dem Viertem Buch Sozialgesetzbuch ( SGB IV ).
Nun muss ich meine Krankenkasse, meinen Steuerberater und die Agentur für Arbeit über diese Entscheidung informieren. Die Krankenkasse und die Agentur für Arbeit benötigen die Information um die Beiträge bei der Gehaltsabrechung festzulegen.
Somit braucht mein Steuerberater die vorangegangenen Gehaltsabrechungen nicht nachträglich zu bearbeiten. Dadurch spare ich mir einiges an Kosten.
Ich bin auch froh dass das Verfahren schneller bearbeitet wurde und keine 3 Monate gedauert hat. Ausschlaggebend war der druck der Krankenkasse, weil sie den Antrag nicht korrekt bearbeitet hatten. Letztendlich wurde mein Anliegen umgehend bearbeitet und das war auch mein Ziel. Nun kann ich mich wieder anderen wichtigen Aufgaben in meinem Unternehmen kümmern. Und die To Do Liste nimmt um einen Punkt ab.

Bis Bald
Eure Anjel

1 Kommentar:

igercken hat gesagt…

Hallo Anjel,
durch Zufall bin ich auf diese Seite gekommen (über Seite von Ingmar Stapel). In der Regel sind alle Gesellschafter Geschäftsführer von der SozPflicht befreit, wenn Sie mehr als 50% Prozent der Firma halten. Es gibt noch ein paar weitere Kriterien, die zur einer Befreiung führen.
Das was Du geschrieben hast, stellt mir ein paar Fragen, ob hier auch alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Solltest Du hier doch noch Fragen haben, melde Dich einfach. Mich kannst Du unter info@gercken.eu erreichen.
Gruß Ingmar Gercken