Samstag, 6. Januar 2007

Krankenversicherung

Kaum ist ein Problem gelöst schon kommt das nächste und zwar die Krankenversicherung. Um als Freiwilligversicherte zu gelten muss folgendes beachtet werden. Als geschäftsführende Gesellschafterin muss ich Mehrheitseigentümerin meiner GmbH sein oder als Geschäftsführerin mehr als die Versicherungspflichtgrenze von derzeit 47.700 € verdienen. Da beides bei mir nicht zutrifft gelte ich als Pflichtversicherte.
Besondere Regelungen gelten für Einkommen innerhalb der Gleitzone (400,01 Euro bis 800,00 Euro) und für geringfügig Beschäftigte (bis 400,00 Euro). Mit den interaktiven
Service-Tools könnt Ihr prüfen, wie ein Arbeitsverhältnis einzuordnen ist. Zum Beispiel, ob es sich um eine kurzfristige oder um eine geringfügig entlohnte Beschäftigung handelt und welche Sozialabgaben damit verbunden sind.

Eure Anjel

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Trotz Überschreiten der Pflichtversicherungsgrenze würde aber bei Minderheitsbeteiligung (unter 50%) eine Versicherungspflicht in Renten- und Arbeitslosenversicherung bestehen.
Gunnar Sames
Steuerberater
Freilassing